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Aktualisierung auf PHP 5.5 in der kommenden Nacht (30.07.2015)
In der Nacht vom 30.07. auf den 31.07.2015 kann es zu Beeinträchtigungen bzgl. unserer Website kommen, denn wir stellen unseren Web-Server auf PHP 5.5 sowie MySQL 5.6 um. Wir bitten dies zu entschuldigen und hoffen, dass die meisten schlafen werden :-)

Update 31.07.2015 (02:10 Uhr):
Die Aktualisierung ist durch und die Seiten wie gewohnt erreichbar.

Windows 10 sendet (zu) viele Daten nachhause (29.07.2015)
Die neuen Datenschutzbestimmungen und der Servicevertrag für die Microsoft-Dienste sind in der neuen Version immerhin 45 Seiten lang (treten am 01.08.2015, zwei Tage nach Einführung von Win 10, in Kraft). Während Microsoft von mehr Einfachheit, Transparenz und Datenschutz spricht, sieht die Wirklichkeit in der Tat etwas anders aus.

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Juni Patchday: Microsoft und Adobe stopfen viele Sicherheitslücken (10.06.2015)
Allein Adobe schliesst 13 kritische Sicherheitslücken im Flash-Player, die zeitnah installiert werden sollten, weil diese dazu geeignet sind, schädlichen Remote-Code zur Ausführung zu bringen. Betroffen von den Updates sind die Versionen 17.0.0.188, 13.0.0.289 sowie 11.2.202.460, die über die Website von Adobe überprüft und die Aktualisierungen für verschiedene Browser abgerufen werden können. Der Internet Explorer und Google Chrome erhalten die Updates automatisch.

Microsoft liefert u.a. kritische Updates zum Media Player in den Versionen 10, 11 und 12 sowie zum Internet Explorer bzgl. diverser Versionen aus, die ebenso zur Übernahme des Systems von aussen führen können. Die restlichen MS-Updates wurden als wichtig eingestuft und betreffen den Exchange Server und die Office-Suite. Auch diese Updates sollten zügig über Windows Update installiert werden.

Abstimmung über VDS erst im Herbst (10.06.2015)
Am 27.05.2015 hat das Kabinett die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Bereits im Sommer 2015 sollte das Schnüffelgesetz schnell vom Bundestag verabschiedet werden. Jetzt wird es wohl Herbst werden, bis eine Entscheidung vorliegt.

Die offizielle Begründung für die Verschiebung soll die Beteiligung der EU-Kommission sein, welche im sog. Notifizierungsverfahren drei Monate Zeit hat, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU-Recht zu prüfen. Dabei sollte es doch klar sein, dass die Vereinbarkeit eben nicht gegeben ist, so ist Brüssel doch selbst mit seiner Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bereits vor dem Europäischen Gerichtshof am 08.04.2014 sang- und klanglos untergegangen.

Wir wollen uns hierzu nicht wiederholen und verweisen auf unseren
Beitrag vom 05.05.2015.


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