Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten? (02.02.2018) |
Ab 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, welche umfassende Änderungen im Umgang mit persönlichen Daten beinhaltet und EU-weit gilt. In Deutschland wurde deshalb das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angepasst.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Firmen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen/benennen. Bei Zuwiderhandlung können die Strafen empfindlich ausfallen. |
Sie können uns mit dieser Aufgabe betrauen, denn wir stellen einen IHK-zertifizierten Datenschutzbeauftragten. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Erfahrung in der IT-Sicherheit. Die Bestellung ist aktuell ab Mai 2018 bei uns möglich.
Die Aufgabe umfasst im Groben ein adäquates Datenschutz-Management:
- Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
- Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit persönlichen Daten
- Entwicklung betrieblicher Richt- und Leitlinien
So bauen Sie Vertrauen zu Ihren Partnern und Kunden auf, indem Sie sich als datenschutzfreundliches Unternehmen darstellen können.
Die Vorgehensweise:
- Analyse der datenschutzrelevanten Prozesse in Ihrem Haus. Die Berichterstattung erfolgt direkt an die Geschäftsführung.
- Auf Grundlage der Analyse werden Sie vor Ort bei der Erstellung eines rechtssicheren Datenschutzkonzepts beraten und unterstützt
- Bei fortlaufender Betreuung überprüfen wir die Umsetzung des erarbeiteten Datenschutzkonzepts und passen dies ggf. - bei Veränderungen Ihrer innerbetrieblichen Prozesse - an
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
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