Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten? (02.02.2018) |
Ab 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, welche umfassende Änderungen im Umgang mit persönlichen Daten beinhaltet und EU-weit gilt. In Deutschland wurde deshalb das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angepasst. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Firmen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen/benennen. Bei Zuwiderhandlung können die Strafen empfindlich ausfallen. |
Sie können uns mit dieser Aufgabe betrauen, denn wir stellen einen IHK-zertifizierten Datenschutzbeauftragten. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Erfahrung in der IT-Sicherheit. Die Bestellung ist aktuell ab Mai 2018 bei uns möglich. Die Aufgabe umfasst im Groben ein adäquates Datenschutz-Management:
So bauen Sie Vertrauen zu Ihren Partnern und Kunden auf, indem Sie sich als datenschutzfreundliches Unternehmen darstellen können. Die Vorgehensweise:
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. |