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Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten? (02.02.2018)
Ab 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, welche umfassende Änderungen im Umgang mit persönlichen Daten beinhaltet und EU-weit gilt. In Deutschland wurde deshalb das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angepasst.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Firmen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen/benennen. Bei Zuwiderhandlung können die Strafen empfindlich ausfallen.
Sie können uns mit dieser Aufgabe betrauen, denn wir stellen einen IHK-zertifizierten Datenschutzbeauftragten. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Erfahrung in der IT-Sicherheit. Die Bestellung ist aktuell ab Mai 2018 bei uns möglich.

Die Aufgabe umfasst im Groben ein adäquates Datenschutz-Management:

  • Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

  • Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit persönlichen Daten

  • Entwicklung betrieblicher Richt- und Leitlinien

So bauen Sie Vertrauen zu Ihren Partnern und Kunden auf, indem Sie sich als datenschutzfreundliches Unternehmen darstellen können.

Die Vorgehensweise:

  • Analyse der datenschutzrelevanten Prozesse in Ihrem Haus. Die Berichterstattung erfolgt direkt an die Geschäftsführung.

  • Auf Grundlage der Analyse werden Sie vor Ort bei der Erstellung eines rechtssicheren Datenschutzkonzepts beraten und unterstützt

  • Bei fortlaufender Betreuung überprüfen wir die Umsetzung des erarbeiteten Datenschutzkonzepts und passen dies ggf. - bei Veränderungen Ihrer innerbetrieblichen Prozesse - an

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
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