Kabinett beschliesst die Vorratsdatenspeicherung (27.05.2015) |
Ja, nun ist es beschlossene Sache, die höchst umstrittene Vorratsdatenspeicherung 2.0 geht nun - trotz heftiger berechtigter Kritik - den Weg der Gesetzgebung.
Das hat das Bundeskabinett heute unter dem Deckmantel der "Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen" beschlossen. |
Der Zeitplan wird wohl so aussehen:
- heute 27.05.2015: Beschluss der Bundesregierung (erledigt)
- 09.06.2015: Beschluss der Fraktionen
- 11/12.06.2015: Erste Lesung im Bundestag
- 17.06.2015: Beratung und Anhörung der zuständigen Ausschüsse
- 02./03.07.2015: Zweite und dritte Lesung im Bundestag mit Schlussabstimmung
Das Ganze soll schnell gehen, damit sich offensichtlich keine breite politische Front dagegen formieren kann. Die Begründung für den Gesetzesentwurf, so viel Mühe sich die Macher auch gegeben haben, kann nicht überzeugen, dass eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten Sinn macht. Die Wirksamkeit einer solchen Massnahme konnte bisher nicht einmal nachgewiesen werden, weshalb sie eindeutig unverhältnismässig und darüber hinaus sogar destruktiv und nicht zuletzt, nach Auffassung vieler Rechtsgelehrter, verfassungswidrig ist!
Wie uns Herr Snowden mehr als deutlich gemacht hat, braucht der Bürger vielmehr und irrwitzigerweise SCHUTZ vor den, völlig aus dem Ruder gelaufenen, Sicherheitsbehörden und keine staatlich abgesegnete, flächendeckende Überwachung seiner selbst!
Lassen Sie sich nicht für dumm abspeichern und wehren sich gegen den Überwachungsstaat!
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