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Kabinett beschliesst die Vorratsdatenspeicherung (27.05.2015)
Ja, nun ist es beschlossene Sache, die höchst umstrittene Vorratsdatenspeicherung 2.0 geht nun - trotz heftiger berechtigter Kritik - den Weg der Gesetzgebung.

Das hat das Bundeskabinett heute unter dem Deckmantel der "Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen" beschlossen.
Der Zeitplan wird wohl so aussehen:
  • heute 27.05.2015: Beschluss der Bundesregierung (erledigt)

  • 09.06.2015: Beschluss der Fraktionen

  • 11/12.06.2015: Erste Lesung im Bundestag

  • 17.06.2015: Beratung und Anhörung der zuständigen Ausschüsse

  • 02./03.07.2015: Zweite und dritte Lesung im Bundestag mit Schlussabstimmung
Das Ganze soll schnell gehen, damit sich offensichtlich keine breite politische Front dagegen formieren kann. Die Begründung für den Gesetzesentwurf, so viel Mühe sich die Macher auch gegeben haben, kann nicht überzeugen, dass eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten Sinn macht. Die Wirksamkeit einer solchen Massnahme konnte bisher nicht einmal nachgewiesen werden, weshalb sie eindeutig unverhältnismässig und darüber hinaus sogar destruktiv und nicht zuletzt, nach Auffassung vieler Rechtsgelehrter, verfassungswidrig ist!

Wie uns Herr Snowden mehr als deutlich gemacht hat, braucht der Bürger vielmehr und irrwitzigerweise SCHUTZ vor den, völlig aus dem Ruder gelaufenen, Sicherheitsbehörden und keine staatlich abgesegnete, flächendeckende Überwachung seiner selbst!

Lassen Sie sich nicht für dumm abspeichern und wehren sich gegen den Überwachungsstaat!
Kommentare (11) zu diesem BLOG-Eintrag
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Nepomuk (27.05.2015 | 12:31 Uhr)

Karlsruhe wird es wieder richten müssen.

Es gehört offenbar zum Wesen der Politiker, Kritik zu ignorieren und dafür Lobbyisten hinterherzulaufen. Bananenrepublik Deutschland!    

K.Hammer (27.05.2015 | 14:44 Uhr)

Ein Fall von Nachwuchsdiktatoren. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof werden die hoffentlich ausbremsen.    

gustl (27.05.2015 | 15:10 Uhr)

ich glaube nicht, daß das gesetz durchkommt. an klagen wird es nicht mangeln.

der bundesrechnungshof sollte, wegen unverantwortlichem rauschmiß von steuergeldern, eingeschaltet werden und die verantwortlichen müssen dafür haftbar gemacht werden und zahlen!!!    

Troll (27.05.2015 | 16:47 Uhr)

Empört bin ich außerdem über die Nebenabrede zum geplanten Gesetz, d.h. in den meisten Fällen gibt es keinen Richtervorbehalt für den Zugriff auf die Daten. Somit kann jeder Polizist nach seinem Ermessen jeden Bürger "begutachten". Die "lästige" Judikative wird von der Exekutive nicht mehr gebraucht.

Wo bleibt eigentlich der Verfassungsschutz, um die Verfassungsfeinde in der Bundesregierung zu stellen?    

Troll (27.05.2015 | 16:50 Uhr)

Nachsatz: Wahrlich ein Trauertag für Deutschland!    

Claudia (27.05.2015 | 17:49 Uhr)

Alle, die etwas von der Thematik verstehen, sind gegen die Vorratsdatenspeicherung. Aber nicht die Bundesregierung. Von was für Ignoranten werden wir bloß regiert.    

Dub (28.05.2015 | 13:03 Uhr)

In der SPD mehren sich die Kritiker trotz dem Gabriel.
Es besteht also Hoffnung, auch wenn sie klein ist.    

Hacker (29.05.2015 | 02:16 Uhr)

In § 202a (Ausspähen von Daten) des StGB heisst es:

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Fazit: Der Staat macht sich strafbar und die Verantwortlichen müssen in den Knast!    

wiegehtsweiter (29.05.2015 | 04:37 Uhr)

Jetzt wird 10 Wochen gespeichert,
dann 3 Monate,
dann Jahre...

der nächste Schritt:
jedem Neugeborenen wird ein Überwachungschip eingepflanzt,
den Erwachsenen nachträglich bei einer Operation...,
ins Trinkwasser werden Drogen gegeben, zur Beruhigung des Bürgers.

Orwells 1984 ist ein Kindergarten dagegen...    

datensammler (29.05.2015 | 07:01 Uhr)

ganz blöd. die festplattenpreise steigen dann bestimmt wieder bei dem was da alles gespeichert werden muß.    

mantra (29.05.2015 | 08:51 Uhr)

Herr Maas ist sich sicher, daß das Gesetz den Verbotsvorgaben des Gerichts standhält. Gehts noch? Kleine Kinder sind auch so unterwegs: Du hast nicht gesagt, daß ich das nicht machen darf, deshalb habe ich es gemacht...